Konformitätserklärungen



Konformitätserklärungen sind Dokumente, die von Herstellern oder Lieferanten ausgestellt werden, um die Einhaltung bestimmter gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen zu bestätigen. Diese Erklärungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die gelieferten Produkte den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen und sicher in Verkehr gebracht werden können.

Die Compumet AG ist bestrebt, Ihnen aktuelle und präzise Informationen bezüglich der Übereinstimmung der an Sie gelieferten Produkte mit bestimmten gesetzlichen, technischen oder normativen Anforderungen, zur Verfügung zu stellen.

Nachstehend finden Sie alle gültigen und erfüllten Konformitäten.


REACH      RoHS      China RoHS      TSCA     POP     PFAS



REACH-Verordnung


Die Compumet AG handelt mit Produkten, die im chemikalien-rechtlichen Sinne “Erzeugnisse” sind. Unseren Kunden gegenüber unterliegen wir damit den Informationspflichten nach Art. 33 der REACH-Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Erzeugnis und seiner Verpackung ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC-Stoff) in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist.

Die aktuelle Liste der SVHC-Stoffe mit den verschiedenen Substanzen ist auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) unter https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table veröffentlicht.

Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir diese Informationspflichten sehr ernst. Aus heutiger Sicht und vor dem Hintergrund der Auskünfte unserer Lieferanten ist nicht zu erwarten, dass in unseren Produkten SVHC-Stoffe in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten sind.


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RoHS-Konformität


Am 3. Januar 2013 trat die Richtlinie 2011/65/EU der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten in Kraft.
Mit der delegierten Richtlinie 2015/863/EU wurde die Liste um 4 Stoffe erweitert.

Wir bestätigen, aufgrund unseres Kenntnisstandes und Informationen unserer Vorlieferanten, dass unsere Produkte und Komponenten keine der folgenden homogenen Materialen über dem angegebenen Grenzwert enthalten oder konform sind. 


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China RoHS-Konformität


Die China RoHS ist eine Sammlung von Umweltschutzgesetzen, die für elektronische und elektrische Produkte und Komponenten gilt. Wie die europäische RoHS-Richtlinie geht auch die China RoHS auf die Verwendung von Substanzen wie Quecksilber, Kadmium, sechswertiges Chrom und zwei bromhaltige Flammschutzmittel ein: PBB (polybromierte Biphenyle) und PBDE (polybromierte Diphenylether) ein.

Wir bestätigen hiermit, aufgrund unseres Kenntnisstandes und Informationen unserer Vorlieferanten, dass unsere Produkte und Komponenten keine der homogenen Materialien über dem angegebenen Grenzwert enthalten.


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TSCA-Konformität


Die United States Environmental Protection Agency (EPA), die als Pendant der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) gilt, hat am 06. Januar 2021 die finalen Regeln des Toxic Substances Control Act (TSCA) Section 6 (h) festgelegt. Mit diesen wurden Vorschriften zur Reduzierung der Exposition gegenüber den in der TSCA-Liste aufgeführten PBT-Chemikalien erlassen, welche bereits im März 2021 rechtswirksam wurden.

Wir bestätigen hiermit aufgrund unseres aktuellen Kenntnisstandes und der Informationen unserer Vorlieferanten, dass in den von uns gelieferten Produkten keine Stoffe aus der Liste des TSCA enthalten sind. 


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POP-Konformität


Persistente organische Schadstoffe sind Stoffverbindungen, welche bei Freisetzung für lange Zeit in der Umwelt verbleiben, sich über die Nahrungsmittelkette anreichern, in der Umwelt über große Entfernungen transportiert werden können, sowie die menschliche Gesundheit und die Umwelt langfristig schädigen können.

Wir bestätigen hiermit, aufgrund unseres Kenntnisstandes und Informationen unserer Vorlieferanten, dass die von uns gelieferten Produkten keine Stoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) enthalten. 


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Kundeninformation PFAS

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat Anfang 2023 ihren Beschränkungsvorschlag für eine europaweite Einschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) veröffentlicht.

Im März 2023 begann die sechsmonatige öffentliche Konsultation. Während dieses Zeitraums konnten interessierte Parteien zusätzliche Informationen einreichen, um beispielsweise die Aufnahme weiterer Ausnahmen in den Beschränkungsvorschlag zu rechtfertigen. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden diese Informationen berücksichtigen und bei der Erstellung ihrer Stellungnahme bewerten. Mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission zu diesem Vorschlag ist im Jahr 2025 zu rechnen.

Derzeit ist offen, in welchem Umfang es eine tatsächliche Beschränkung oder gar ein Verbot von PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) geben wird. Da es sich aktuell nur um einen Vorschlag handelt, besteht für Hersteller keine Verpflichtung, die An- bzw. Abwesenheit von PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien) zu bestätigen, sofern dies nicht anderweitig geregelt ist. Dementsprechend sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht für alle Rohstoffe Abwesenheitsbestätigungen der Hersteller oder Lieferanten verfügbar

Bis zur endgültigen, rechtsverbindlichen Entscheidung über den veröffentlichten Vorschlag bestätigen wir daher die Einhaltung der Beschränkungen gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und der Verordnungen zur Umsetzung der Stockholmer Konvention bezüglich persistenter organischer Schadstoffe (POP).

Natürlich nehmen wir unsere Verantwortung ernst und versichern Ihnen, dass wir den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und unsere Kunden informieren werden, sollten Produkte unserer Lieferportfolios auf Grund von zukünftigen Gesetzgebungen ihre Rechtskonformität verlieren. Dies ist uns allerdings erst möglich, sobald eine Umsetzung in gültiges Recht erfolgt und eine entsprechende Kommunikation innerhalb der Lieferkette vorgeschrieben ist. 


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