Orthopädische Einlegesohlen in Sicherheitsschuhen
In der DGUV-Regel 112-191 (bisher BGR 191) ist die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen und die individuelle Zurichtung von Sicherheitsschuhen seit Januar 2007 eindeutig geregelt. Demnach dürfen nur noch Veränderungen am Sicherheitsschuh vorgenommen werden, die von einer zertifizierten Prüfstelle abgenommen sind und durch eine EG-Baumusterprüfbescheinigung belegt werden.
Insbesondere bei Schuhen, die der ESD-Norm EN 61340-5-1 entsprechen müssen, ist die Verwendung zertifizierter orthopädischer Einlegesohlen sehr wichtig, da nur durch diese die notwendige Kontaktierung sichergestellt ist und damit insgesamt der geforderte ESD-Schutz gewährleistet ist.
Alle Schuhe mit diesem Icon wurden vom jeweiligen Hersteller gemäß DGUV-Regel 121-191 zertifiziert.
Das Wichtigste im Kurzüberblick:
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Orthopädische Einlegesohlen – So einfach geht´s:
Fordern Sie den Formschaum für Ihren Fußabdruck an.
Nach Erhalt des Formschaumes erstellen Sie eigenständig einen Abdruck Ihres Fußes
Haben Sie ein Privatrezept? Dann legen Sie dies in einem verschlossenen Umschlag
und exakter an Ihren Fuß angepasst werden.
Senden Sie den Formschaum mit Ihrem Fußabdruck zurück an uns oder übergeben Sie
ihn einem Orthopädie-Schuhtechniker. Bei Rücksendung des Fußabdrucksschaumes
werden folgende Angaben zur Anfertigung der Einlagen benötigt: Schuhmodell
mit Größe und Namen des Einlagen-Empfängers
Nach erfolgter Zurichtung erhalten Sie vom Orthopädie-Schuhtechniker oder durch
uns Ihre Einlegesohle. Somit tragen Sie auch weiterhin einen zertifizierten Arbeitsschuh.