Orthopädische Einlegesohlen

In der DGUV-Regel 112-191 (bisher BGR 191) ist die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen und die individuelle Zurichtung von Sicherheitsschuhen seit Januar 2007 eindeutig geregelt.  Demnach dürfen nur noch Veränderungen am Sicherheitsschuh vorgenommen werden, die von einer zertifizierten Prüfstelle abgenommen sind und durch eine EG-Baumusterprüfbescheinigung belegt werden.

Insbesondere bei Schuhen, die der ESD-Norm EN 61340-5-1 entsprechen müssen, ist die Verwendung zertifizierter orthopädischer Einlegesohlen sehr wichtig, da nur durch diese die notwendige Kontaktierung sichergestellt ist und damit insgesamt der geforderte ESD-Schutz gewährleistet ist.